Informationen

Grundsätzliche Informationen für Bauherren

  • Zuständige Behörden und Vorgaben zum Denkmalschutz
  • Was ist ein Bodendenkmal? – Wann bin ich betroffen?
  • Bodendenkmal auf dem Baugrund – Was tun?
  • Begriffserklärungen/Glossar

 

Zuständige Behörden und Vorgaben zum Denkmalschutz
Für den Denkmalschutz sind in Bayern zwei Behörden zuständig. Zum einen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, zum anderen die untere Denkmalschutzbehörde. Diese beiden Behörden entscheiden über den Umgang mit Kulturgütern, ob diese zerstört, beseitigt, erhalten, umgestaltet oder instand gesetzt werden sollen.
Die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen über diese Entscheidungen sind im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) geregelt, welches seit 1973 in Kraft ist.
Es ist daher sinnvoll die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vor Baubeginn zu kontaktieren, was wir gerne für Sie im Bedarfsfalle übernehmen.

Was ist ein Bodendenkmal? – Wann bin ich betroffen?
Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz werden unter dem Begriff Bodendenkmal „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“ (Art . 1 BayDSchG) verstanden.
Es handelt sich also um Zeugnisse der menschlichen Vergangenheit. Oft sind diese nicht mehr sichtbar und liegen unter der Erdoberfläche, bedeckt von Erdablagerungen, Mutterboden, aber auch unter Asphaltdecken oder unter zeitgenössischen Bauwerken. Es kann sich bei einem Bodendenkmal um Reste von Gräbern, Siedlungen und Bauwerken handeln, die von Keramik, Stein- und Metallfunden begleitet werden. Alle bekannten Bodendenkmäler sind im Bayernatlas-Denkmal (BayernViewer) erfasst.
Allein in Nürnberg sind mehr als 6000 Grundstücke mit Bodendenkmälern erhalten und den Behörden bekannt.
Gehört Ihr Grundstück dazu?
Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Bodendenkmal auf dem Baugrund – Was tun?
Besteht bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen die Vermutung, dass sich ein Bodendenkmal auf dem Baugrund befindet, so ist es für einen verzögerungsfreien Bauablauf ratsam, den gesetzlich vorgegebenen Denkmalschutz von Anfang an baubegleitend miteinzukalkulieren. Natürlich übernehmen wir nach Absprache für Sie die Kommunikation mit den örtlich zuständigen Behörden . Wir führen in solchen Fällen für Sie nach Absprache Prospektionen, Sondagen und Baugrunduntersuchungen durch, die Klärung bringen und Ihnen Planungssicherheit geben.
Falls während der laufenden Bauarbeiten bisher unbekannte Bodendenkmäler unvorhergesehen zu Tage treten und offengelegt wurden, gilt ein sofortiger Baustopp (Art . 8 BayDSchG). In solch einem Falle gehört es zu unserem Leistungsspektrum die Gesetzesvorgaben in Bezug auf die archäologischen Hinterlassenschaften umzusetzen und alles weitere für Sie an dieser Stelle zu übernehmen.

Archäologische Begriffsklärung/Glossar

Ausgrabung
Freilegung und wissenschaftliche Dokumentation eines archäologischen Befundes, der von Erdboden oder Steinauftrag verdeckt ist.

Baudenkmal
Bauwerke wie Einzelgebäude oder historische Stadt – und Ortskerne, Plätze oder Straßenzüge einer vergangenen Baukultur historischer Zeit.

Befund
Vorgefundene Zustände und Umstände eines Fundes oder einer archäologischen Struktur wie Mauer, Graben oder Bestattung, die obertägig sichtbar ist oder unter der Erde verborgen liegt.

Bodendenkmal
Im Boden verborgenes, unbewegliches oder bewegliches Zeugnis der Kulturgeschichte wie Einzelobjekte aber auch Siedlungen mit Häusern, Gräber, Wege, Wirtschaftsbetriebe oder Produktionsstätten.

CAD
Rechnergestützte Nachkonstruktion und Planerstellung eines Bau- oder Bodendenkmals mit Hilfe der Vermessungsdaten.

Denkmal
Erhaltenes Werk (Kunstwerk, Bauwerk oder Kulturgut) vergangener Zeitstellung, dass über eine frühere Kultur Zeugnis ablegt.

Denkmalschutzgesetz
Gesetze zum Schutz bestimmter Arten von Kulturgütern, in Bayern seit 1973 gültig.

Dokumentation
Wissenschaftlich erhobene Daten einer archäologischen Maßnahme zur dauerhaften Nutzbarmachung ihrer Informationen.

Fotogrammetrie
Messmethode, um aus Fotografien Lage, Form und Maße eines archäologischen Befundes oder Denkmals digital darzustellen.

Fund
Archäologischer, beweglicher Gegenstand aus einer Ausgrabung wie zum Beispiel ein Steingerät, eine Waffe, eine Scherbe oder ein Gefäß.

Geophysikalische Methoden
Zur Messung von untertägigen Boden- und Denkmalstrukturen durch elektromagnetische Verfahren wie Geoelektrik oder Bodenradar.

Oberbodenabtrag
Maschineller Abtrag des Oberbodens (oberste Erdschicht) unter archäologischer Begleitung.

Prospektion
Erfassung archäologischer Stätten innerhalb einer festgelegten Fläche ohne Bodeneingriffe.

SFM-Modell
Structure from Motion-Modelle sind digitale 3D-Modelle archäologischer Denkmäler und Funde, die auf Grundlage von Fotografien (aufgenommen per Handkamera oder Drohnenkamera) erstellt werden.

Sondage
Probeschnitt oder Untersuchungsschnitt bis auf den gewachsenen Boden zur Voruntersuchung einer Fläche

Tachymeter
Vermessungsgerät zur raschen Einmessung und Vermessung von Punkten und ganzen Objekten zur digitalen Nachkonstruktion einer archäologischen Fundstelle.

Vermessung
Messtechnische Erfassung von Punkten archäologischer Stätten auf der Erdoberfläche und deren Kartierung in einem geographischen Koordinatensystem.